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Flugbetrieb,
es besteht generelle
Versicherungspflicht für alle Arten von
Flugmodellen unabhängig vom Abfluggewicht, besteht also auch
für Flugmodelle, die leichter als 5 Kilogramm sind. Es wird nicht
mehr von der privaten Haftpflichtversicherungen abgedeckt..!!!
Auch die ganzen billig Modelle aus dem Kaufhaus sind
versicherungspflichtig, bitte auch als Eltern (sind in der
Haftung) daran denken, für jugendliche gibt es ermäßigte Beiträge!
Info vom
DMFV beachten!
Platzordnung (pdf)
Skizze |
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Breitengrad :
51° 47'
25.88"
Nord
Längengrad:
10° 19' 23.40" Ost
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360° Platzaufnahme mit Info, Spätsommer 2009
mit Platzabgrenzung
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Blick vom Aufbauplatz zum Brocken (Darstellung mit "Crtl
+/- " größer/kleiner) |

Einfach auf die Anfahrt-Skizze klicken und für "A" die eigene
Position eingeben und schon bekommt man den Weg zum Platz. In
GE ist auch ein Panorama vom Platz hinterlegt (Fotos
aktivieren).
Modellflugplatzliste für
Navigationssysteme
Koordinaten für G.E.
51° 47'25.88", 10° 19' 23.40"
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Panorama
(2,2MB)
Anpassung via WLPedit!
SUN position: 132
SUN elevation: 8
Startpos at feet : 200
Sizing factor: 134
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Panoramabilder für Simulatoren oder für eigene
Applikation von unserem traumhaft gelegenen Flugplatz in 600
Meter üNN, das ist wohl der höchste Modellflugplatz in
Norddeutschland...! Mit Blick zum höchsten Berg im Harz, zum
Brocken. |
Panorama zum Basteln
(1,2Mb-8160x3060pix)
Freies Flugfeld ist Richtung
Ost-Nord/Ost und West-Nord/West, Aufbauplatz ist unterhalt
der Windfahne, also Sperrzone.
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Der zugelassene Modelflugplatz befindet sich
in
Richtung Osterode an der Bundesstraße 241 (Feldweg ca. 500m
rechts nach dem Ortsausgang Clausthal im Harz)
. Der Platz selber hat eine Rasenpiste mit ca.
100 x 50 Metern zu bieten. Auflagen: Zugelassene
Fernsteuerung möglichst 35 MHz mit freiem Kanal, oder 2,4GHz,
nach Rücksprache mit Flugbetriebsleiter,
DMFV-Versicherungsnachweis.
Grundsätzlich ist ein Flugbetriebs -
Nachweis zu erbringen
und ab zwei Piloten
ein Flugbetriebsleiter zu ernennen, Flugzeiten 9-12 Uhr und
15-20Uhr
!!!
Gastflugbetrieb ist versicherungstechnisch nur mit Zustimmung
des
Vereinsvorstands
zulässig !!! |
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