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Stammtisch, Treffen...Stammtisch

Herzlich Willkommen
beim Modellbau-Club Clausthal-Zellerfeld,

sollten weitere Fragen sein, Ansprechpartner sind eigentlich alle Vereinsmitglieder,
siehe Email / Piloten.
_________________________________________________________________________

Wo kann man uns finden...?

Wann sind wir meist auf dem Platz:
Samstag / Sonntag 15:00Uhr -bis Sonnenuntergang (max. 20:00 Uhr für Verbrenner)

 
Mittwoch's: 17:30-18:00 Treffen der Indoorgruppe auf dem Flugplatz, im Winter  in der Halle 20:00-21:30 in Kooperation mit "Studentische Modellfluggruppe der TU-Clausthal"

Stammtisch:
Jeden ersten  Donnerstag im Monat, 

ab 20:00 Uhr / Ort: Ratskeller (Clausthal-Z.)

Flugbetrieb: 

Alle Modelle bis 20 kg Fluggewicht
 Jeden Tag:     9:00-12:00 / 15:00 Uhr - bis Sonnenuntergang (max. 20:00 Uhr für Verbrenner) _________________________________________________________________________

Achtung: Gastflieger sind herzlich willkommen, doch ist das Gastfliegen nur nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand zulässig! Vor Ort sind die Platzordnung zu beachten und ein Flugbetrieb ist nur mit gültiger Modellflugversicherung zulässig. Sender dürfen nur auf dem Modellflugplatz nach Rücksprache mit dem zuständigen Flugbetriebsleiter betrieben werden!!!
Flugbetrieb: der Sicherheitsbereich , Aufbauplatz Sitzgruppe, Parkplatz darf auf  keinen Fall überflogen werden!

Bitte beachten: Alle aktiven Vereinsmitglieder genießen das Hausrecht auf dem Platz und sind somit auch weisungsbefugt, sofern die Flugsicherheit gefährdet ist (z.B. mangelhaftes Modell oder Elektronik, kein Versicherungsschutz). Es muss über jeden Flugbetrieb ein Flugleiterbericht geführt werden, Gastflieger müssen mit Adresse vermerkt werden und sie müssen einen Nachweis über eine gültige Modellflugversicherung erbringen! Dieser Bericht muss umgehend beim Flugbetriebsleiter oder auch bei einem Vorstandsmitglied abgegeben werden! Die Pflege und die Vorhaltung der Modellflugwiese ruft recht große Kosten hervor, unser Kassenwart ist für jede Spende dankbar!

Hinweis:

_________________________________________________________________________
Die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27.
Juli 2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.
Für Modellflieger wichtig ist der § 102.
Es entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
Die Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25 kg (Quelle DAeC).

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