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Stammtisch, Treffen...
Herzlich Willkommen
beim Modellbau-Club Clausthal-Zellerfeld,
sollten weitere Fragen sein, Ansprechpartner sind eigentlich
alle Vereinsmitglieder, siehe
Email / Piloten.
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Wo kann man uns finden...?
Wann sind wir meist auf
dem Platz:
Samstag / Sonntag 15:00Uhr -bis
Sonnenuntergang (max. 20:00 Uhr für Verbrenner)
Mittwoch's:
17:30-18:00 Treffen der
Indoorgruppe auf dem Flugplatz, im Winter in der Halle 20:00-21:30 in Kooperation mit "Studentische
Modellfluggruppe der TU-Clausthal"
Stammtisch:
Jeden ersten Donnerstag im
Monat,
ab 20:00 Uhr / Ort: Ratskeller
(Clausthal-Z.)
Flugbetrieb:
Alle Modelle bis 20 kg Fluggewicht
Jeden
Tag: 9:00-12:00 / 15:00 Uhr - bis
Sonnenuntergang (max. 20:00 Uhr für Verbrenner)
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Achtung:
Gastflieger sind
herzlich willkommen, doch ist das Gastfliegen nur nach Rücksprache
mit dem Vereinsvorstand zulässig! Vor Ort sind die Platzordnung zu beachten und ein Flugbetrieb ist nur mit gültiger
Modellflugversicherung zulässig. Sender dürfen nur auf dem
Modellflugplatz nach Rücksprache mit dem zuständigen
Flugbetriebsleiter betrieben werden!!!
Flugbetrieb: der Sicherheitsbereich , Aufbauplatz Sitzgruppe, Parkplatz
darf auf keinen Fall überflogen werden!
Bitte beachten:
Alle
aktiven Vereinsmitglieder genießen das Hausrecht auf dem Platz
und sind somit auch weisungsbefugt, sofern die Flugsicherheit
gefährdet ist (z.B. mangelhaftes Modell oder Elektronik, kein
Versicherungsschutz).
Es muss über jeden Flugbetrieb ein Flugleiterbericht geführt
werden, Gastflieger müssen mit Adresse vermerkt werden und sie
müssen einen Nachweis über eine gültige
Modellflugversicherung erbringen! Dieser Bericht muss umgehend beim
Flugbetriebsleiter oder auch bei einem Vorstandsmitglied abgegeben
werden! Die Pflege und die Vorhaltung der Modellflugwiese ruft recht
große Kosten hervor, unser Kassenwart ist für jede Spende
dankbar!
Hinweis:
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Die
9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom
27.
Juli
2005 ist im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am
10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.
Für
Modellflieger wichtig ist der § 102.
Es
entfällt der Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm
ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!
Die
Mitgliedschaft in einem den Dachverbänden angeschlossenen Verein
oder Einzelmitgliedschaft im DAeC oder dem DMFV beinhaltet automatisch
die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalterhaftpflichtversicherung
für Flugmodelle bis zu 25 kg (Quelle
DAeC).
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